Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer, sehr geehrte Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten,

im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien über die Immobilienservice Germany  möchten wir Sie auf wesentliche steuerrechtliche Aspekte hinsichtlich der Grundsteuer aufmerksam machen, um Rechtssicherheit und Transparenz im Kaufprozess zu gewährleisten.


1. Grundsteuerpflicht des Eigentümers

Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes (GrStG) ist derjenige Eigentümer einer Immobilie, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, verpflichtet, die Grundsteuer für das betreffende Grundstück bzw. die Immobilie zu entrichten. Die steuerliche Pflicht entsteht jeweils zum 1. Januar des laufenden Kalenderjahres (§ 1 GrStG).


2. Grundsteuer im Rahmen des Immobilienverkaufs

  1. Verkäuferpflichten:

    • Der Verkäufer ist verpflichtet, die Grundsteuer bis zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung ordnungsgemäß zu entrichten.

    • Sämtliche Verbindlichkeiten aus der Grundsteuer müssen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung transparent offengelegt werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

    • Etwaige Rückstände können andernfalls auf den Käufer übergehen, sofern vertraglich nicht anders geregelt.

  2. Käuferpflichten:

    • Ab dem Tag der Eigentumsübertragung geht die Grundsteuerpflicht auf den Käufer über.

    • Käufer sind angehalten, die Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen und fristgerecht zu begleichen, um steuerliche Säumniszuschläge zu vermeiden.


3. Grundsteuerreform und Neubewertung

  • Durch die jüngste Grundsteuerreform sind alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Die Neubemessung kann Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben.

  • Verkäufer und Käufer sollten sicherstellen, dass sämtliche relevanten Unterlagen, wie Flurstücksnummern, Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte, korrekt im Grundsteuerbescheid reflektiert werden.

  • Eine fehlerhafte Angabe kann zu Nachforderungen führen und gegebenenfalls rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.


4. Kaufvertragliche Regelungen

  • Im Rahmen des notariellen Kaufvertrages wird üblicherweise geregelt, welche Partei für die anteilige Grundsteuer des laufenden Jahres aufkommt.

  • Eine präzise vertragliche Vereinbarung schützt sowohl Verkäufer als auch Käufer vor nachträglichen Ansprüchen.


5. Empfehlung zur steuerlichen Beratung

Aufgrund der Komplexität des Grundsteuerrechts und der regional unterschiedlichen Hebesätze empfehlen wir dringend, steuerliche Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um Haftungsrisiken und finanzielle Nachteile zu vermeiden.


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Ihr kompetenter Partner für einen rechtssicheren Immobilienverkauf und -erwerb