A
Abnahme
Rechtlicher Vorgang, durch den der Käufer den vertragsgemäßen Zustand der Immobilie bestätigt. Nach Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Altlasten
Schädliche Bodenveränderungen oder Schadstoffbelastungen, die wert- und haftungsrelevant sind und offengelegt werden müssen.
Auflassung
Die im Beurkundungsverfahren erklärte Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang (§ 925 BGB).
B
Baulastenverzeichnis
Öffentlich-rechtliches Verzeichnis, das Verpflichtungen des Grundstückseigentümers dokumentiert (z. B. Wegerechte, Abstandsflächen).
Baufinanzierung
Darlehensvertrag zur Finanzierung des Immobilienerwerbs, üblicherweise mit Grundschuldsicherung.
Besitzübergang
Zeitpunkt, zu dem Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Wird im Notarvertrag ausdrücklich geregelt.
C
Courtage / Maklerprovision
Vergütung für den Makler gemäß abgeschlossenem Maklervertrag. Höhe, Fälligkeit und Verteilung richten sich nach Vertrag und gesetzlichen Vorgaben.
D
Dienstbarkeit
Recht Dritter an einer Immobilie (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht). Im Grundbuch eingetragen und für Käufer verbindlich.
Dingliche Sicherung
Absicherung eines Darlehens durch Grundschuld oder Hypothek.
E
Energieausweis
Pflichtdokument nach GEG, das energetische Kennwerte einer Immobilie ausweist. Verkäufer müssen diesen unaufgefordert vorlegen.
Erbbaurecht
Zeitlich befristetes Nutzungsrecht an einem Grundstück. Käufer zahlt Erbbauzins; kein voller Eigentumserwerb.
F
Finanzierungsbestätigung
Verbindliche Bankauskunft über gesicherte Darlehensmittel. Wird vor Vertragsabschluss verlangt.
Flurstück
Kleinste amtliche Buchungseinheit im Liegenschaftskataster mit eindeutiger Flurstücksnummer.
G
Grundbuch
Öffentliches Register, das Eigentumsverhältnisse, Lasten und Rechte an Grundstücken dokumentiert. Maßgeblich für den Eigentumsübergang.
Grundschuld
Beliebtestes Sicherungsmittel für Bankdarlehen. Belastet das Grundstück und bleibt häufig auch nach Kreditablösung bestehen.
Grunderwerbsteuer
Steuer, die beim Immobilienkauf anfällt. Höhe abhängig vom Bundesland; Käufer ist Steuerschuldner.
H
Haftungsausschluss
Vertragliche Vereinbarung, wonach der Verkäufer für nicht erkennbare Mängel nicht haftet. Gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
I
Instandhaltungsrücklage
Vermögensreserve der WEG zur Finanzierung zukünftiger Reparaturen. Käufer tritt beim Erwerb in die bestehende Rücklage ein.
J
Jahresabrechnung (WEG)
Rechtlich verbindliche Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft. Käufer sollten sie vor Kauf prüfen.
K
Kaufpreisfälligkeit
Zeitpunkt, ab dem der Kaufpreis rechtswirksam verlangt werden kann. Wird durch Fälligkeitsmitteilung des Notars ausgelöst.
Katasteramt
Behörde zur Führung von Vermessungsunterlagen (Flurkarte, Flurstücke).
L
Lasten und Beschränkungen
Im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis eingetragene Rechte Dritter, die die Nutzung der Immobilie einschränken.
M
Maklervertrag
Rechtsgeschäft zwischen Makler und Auftraggeber. Regelt Provisionsanspruch, Leistungsumfang und Pflichten.
Mängelhaftung
Gesetzliche Pflicht des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel, soweit nicht wirksam ausgeschlossen.
N
Notaranderkonto
Treuhandkonto des Notars zur sicheren Abwicklung des Kaufpreises. Nutzung nur bei besonderem Sicherungsbedarf.
Nutzfläche
Flächen, die nicht zum Wohnen dienen (z. B. Keller, Lagerräume). Wichtig für Wertermittlung und Mietrecht.
O
Objektunterlagen
Gesamtheit aller verkaufsrelevanten Dokumente (Grundbuchauszug, Baubeschreibungen, Energieausweis etc.). Pflicht zur vollständigen Offenlegung.
P
Provisionsteilung
Gesetzlich geregelte Aufteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien (§ 656 BGB).
Q
Qualifizierter Makleralleinauftrag
Vertrag, bei dem ausschließlich der beauftragte Makler die Immobilie vermitteln darf. Eigentümer unterliegt Mitwirkungspflichten.
R
Rangbescheinigung
Notarielle Erklärung zur Sicherstellung der Grundschuld im Grundbuch, Voraussetzung für Kreditbereitstellung.
Restschuldversicherung
Absicherung der Darlehensrückzahlung bei Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
S
Sachverständigengutachten
Wertgutachten eines zertifizierten Gutachters zur Feststellung des Verkehrswerts. Essentiell für Preisfindung und Finanzierung.
Schlüsselfertig
Vertraglicher Zustand, in dem die Immobilie bezugsbereit übergeben wird.
T
Teilungserklärung
Notarielles Dokument zur Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gemäß WEG.
U
Übergabeprotokoll
Dokumentation der Immobilienübergabe inklusive Zählerstände, Zustand und Mängel. Schützt beide Parteien vor Streitigkeiten.
V
Verkehrswert
Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Grundlage für Preisfindung, Finanzierung und steuerliche Bewertung.
Vorkaufsrecht
Recht einer Person, bei Verkauf an Dritte den gleichen Kaufvertrag zu übernehmen. Kann gesetzlich oder vertraglich bestehen.
W
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Regelt Berechnung der Wohnfläche. Relevante Grundlage für Kaufpreis, Mietpreis und Vertragsangaben.
Z
Zinsbindung
Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist. Nach Ablauf droht Zinsänderungsrisiko.
Zwischenfinanzierung
Kurzfristiges Darlehen zur Überbrückung bis zur Auszahlung langfristiger Finanzierungen oder Verkaufserlöse.


