§ 1 Unternehmensgegenstand
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Immobilienvermittlung und -management
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien aller Art im Sinne von § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
(2) Die Vermittlung umfasst insbesondere:
a) den Abschluss von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke und Immobilien (§§ 433 ff., 535 ff., 311b BGB),
b) die Vermittlung von Verträgen im Bereich Immobilienfinanzierung gemäß § 34i GewO,
c) die Beratung in allen Angelegenheiten der Immobilienübertragung und -bewirtschaftung.
(3) Die Verwaltung umfasst:
a) die kaufmännische Verwaltung, einschließlich Betriebskostenabrechnung (§§ 556 ff. BGB),
b) die technische Verwaltung, insbesondere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB),
c) die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG §§ 21 ff.). -
Finanzdienstleistungen
(1) Das Unternehmen erbringt Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und der §§ 1 Abs. 1a KWG, insbesondere in Verbindung mit § 34i GewO.
(2) Tätigkeiten im Bereich Finanzdienstleistungen umfassen:
a) Vermittlung von Darlehen und sonstigen Krediten (§ 655a BGB),
b) Beratung über Immobilienfinanzierungen (§ 34i GewO),
c) Verwaltung fremder Gelder im Sinne der §§ 675, 676 BGB,
d) sonstige Tätigkeiten als Finanzdienstleister nach KWG, soweit gesetzlich zulässig. -
An- und Verkauf von Immobilien
(1) Das Unternehmen betreibt den An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (§§ 433, 311b BGB).
(2) Hierzu gehören insbesondere:
a) Wertermittlung von Immobilien nach § 194 BGB analog,
b) Prüfung von Kaufinteressenten und Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen (§ 241 BGB),
c) Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Kaufverträgen (§§ 311b, 433 ff. BGB). -
Baugutachten und Immobilienbewertung
(1) Erstellung von Gutachten über Bauzustand, Wert und Beschaffenheit von Immobilien gemäß MaBV § 21 und einschlägigen DIN-Normen (z. B. DIN 277, DIN 18960).
(2) Umfang der Gutachten:
a) Zustandsanalysen von Gebäuden,
b) Wertermittlungen nach Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren,
c) Prüfung auf bauliche Mängel (§ 633 BGB) und Erstellung von Schadensgutachten,
d) Erstellung von Sanierungs- und Modernisierungskonzepten.
§ 2 Genehmigungen und Vorschriften
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Das Unternehmen hält sämtliche gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere:
a) Gewerbeordnung (GewO), §§ 34c, 34i, 34f,
b) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 433 ff., §§ 535 ff., §§ 675 ff.,
c) Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), insbesondere § 21,
d) Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), soweit anwendbar,
e) Wohnungseigentumsgesetz (WEG §§ 21 ff.). -
Alle Mitarbeiter, die in den Bereichen Immobilienvermittlung, Finanzdienstleistung, Verwaltung oder Gutachten tätig sind, verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweise (§§ 34c, 34i, 34f GewO).
§ 3 Haftung und Versicherungsschutz
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Das Unternehmen unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach § 34c Abs. 1 GewO.
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Für Gutachtertätigkeiten wird eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, um Haftungsrisiken gemäß § 823 BGB abzusichern.
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Sämtliche Vertragsbeziehungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Sorgfalts- und Treuepflichten (§§ 241, 242 BGB).


